AGS’s und Allgemeine Hinweise

AGBs und Allgemeine Hinweise

1. Geltung der Bedingungen
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der HoIzCleanic unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle Zukünftigen Geschäftsbeziehungen ebenfalls wenn der/die Kunde/Kundin Kaufmann / – frau ist und müssen nicht wiederholt vereinbart werden. Einer etwaigen Gegenbestätigung des/der Kunden/Kundin mit dem Hinweis auf seine/ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Abänderungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen müssen schriftlich durch die Geschäftspartner/innen festgehalten werden

2. Leistungsgegenstand
Inhalt unserer Leistung ist die chemische, thermische oder hydrotechnische Entlackung und Reinigung der gelieferten Gegenstände.

3. Preise
Die HolzCleanic Preise für Bearbeitung, Aufmassart, Rabatte und Transportkosten richten sich nach der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste. Ein dem Vertragsabschluß zugrunde gelegter Kostenvoranschlag ist für die Rechnungsstellung bindend, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausgenommen der Transportkosten, beinhalten alle Preise die Übernahme und Rückgabe von zu bearbeitenden Gegenständen ab unserem Betriebsgrundstück.

4.Auftragsabwicklung
Aufträge, Auftragsänderungen, Vorbehalte und Nebenabreden sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung angenommen. Den An- und Abtransport der zu bearbei­tenden Gegenstände übernimmt der/die Auftraggeber/in auf eigene Gefahr. Sie geht mit dem Verlassen des Betriebsgrundstückes auf ihn/sie über; gleichgültig, ob wir, was auf Wunsch und gegen Berechnung möglich ist, oder Dritte den Transport ausführen.

5. Lieferzeit
Verbindlich vereinbarte Liefertermine und -fristen müs­sen, im Gegensatz zu unverbindlich vereinbarten, schriftlich niedergelegt werden. Der/Die Auftraggeber/in setzt uns, bei durch uns zu vertretende Lieferverzögerungen eine Nachfrist von 2 Wochen. Sie beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns. Im Fall der Unmöglichkeit der Leistungen oder des Leistungsverzugs, leisten wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung Ersatz.

6.Annahme- und Abnahmeverzug
Spätestens eine Woche nach dem in der Auftragsbestätigung genannten Fertigstellungstermin müssen Selbstabholer/innen die zu bearbeitenden Gegenstände abholen, ansonsten ist die HoIzCleanic berechtigt, auf Kosten und Gefahr des/der Auftraggebers/Auftraggeberin, sie selbst oder bei einer Spedition einzulagern: Bei Abnahmeverzug können wir zudem Paragraph 326 BGB geltend machen.

7. Gewährleistung und Haftung
Der/Die Auftraggeber/in muss die bearbeiteten Gegen­stände bei der Abholung oder Anlieferung unmittelbar überprüfen. Er/Sie muss Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Gegenstände, schriftlich geltend machen, da ansonsten alle Gewährleistungsansprüche erlöschen. Gewährleistungsansprüche meinen das Recht auf Nachbesserung. Sollte diese misslingen, kann der/die Auftraggeber/in die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Geltung bringen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung. positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubte Handlung schließen Ersatzansprüche aus, wenn ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jegliche Haftung ist bei unrichtigen mündlichen oder schriftlichen Angaben, bei Verlangen von nicht fachgerechter Arbeit und bei unsachgemäßer Vor – oder Nachbereitung (siehe nebenstehende ‚Wichtige Hinweise“) durch den/die Auftraggeber/in ausgeschlossen.

8. Zahlungsbedingungen
Das Fertigstellungsdatum der Ware ist das Datum der Rechnungsstellung und Beginn der Zahlungsfristen. Zahlungen erfolgen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Möbel und Kleinaufträge bis EUR 300,00 sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugs- bzw. Stundungszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 5% zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Tag der Gutschriftanzeige bei uns gilt als Zahlungseingang von Schecks und Banküberweisungen. Übersteigt das Nettoauftragsvolumen EUR 1.000,00, kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30% des Nettoauftragswertes verlangt werden.

9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen unser Eigentum.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Karlsruhe. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Allgemeine Hinweise
Bitte unbedingt beachten!

Wir sind professionelle Holz – und Metallentlacker, jedoch keine Materialsachverständige. Aus diesem Grund können wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien nicht in allen Fällen erkennen, um welches Material es sich handelt, in welchem Alterungs – oder Zersetzungszustand sich dieses befindet und welche Verarbeitung erfolgt ist. Grund für dieses Nichterkennen kann zum Beispiel ein mehrschichtiger Farbauftrag sein.
Als Besteller/in tragen Sie daher das Risiko, dass sich das von ihnen an uns übergebene Material nicht zum Ablaugen bzw. Entlacken eignet. Für Schäden, die aus diesem Grunde entstehen, haften wir nicht. Um Sie dennoch vor Schäden zu schützen, erhalten Sie die nachfolgenden Hinweise:

1. Untergrundbeschaffenheit:
Holz ist bekanntlich von ungleicher Beschaffenheit und in seiner Eigenschaft der Zersetzung unterworfen. Es können sich bei Hart- oder Obsthölzern Verfärbungen bilden. Sind die Farbschichten sehr dick aufgetragen können in Vertiefungen oder Fugen auch Farbreste verbleiben. Einige Holzarten werden faserig, insbesondere, wenn sie Witterungsbedingungen ausgesetzt sind.

2. Reststoffe
Trotz intensiven Spülmaßnahmen ist es nicht immer möglich, sämtliche bei der Neutralisation entstandenen Salze aus den Holzteilen auszuspülen. Restsalze können in diesem Fall die Holzstruktur beschädigen, unter extremen Bedingungen sogar zerstören. Dies ist dann möglich, wenn bereits vor dem Abbeizen die Oberflächen der Holzteile Schäden wie Pilzbefall oder Einwirkung von UV-Licht aufwiesen. Gleiche Schäden können bei Holzteilen auftreten, die mit dunklen Holzlasuren behandelt wurden. Im Holz verbleibende Restsalze sind stark hygroskopisch und werden bei Einwirkung hoher Luftfeuchtigkeit an die Holzoberfläche gezogen. Sie nehmen dann auf dem Holz weiße Schleier wahr. Eine Behandlung durch Abbürsten und Nachwaschen mit Wasser und Essigzusatz hilft hier. Um die Schleierbildung gänzlich auszuschließen, dürfen die Hölzer nicht offenporig behandelt werden. Sinnvoll sind daher Anstrichmaterialien, die das Holz porendicht abschließen. Dies beachten Sie bitte besonders bei Holzbauteilen und -möbeln, wie z. B. Fenstern, Klappläden oder Garteneinrichtungen die der Witterung ausgesetzt sind. Für solches „Ausblühen“ können wir in keinem Fall Haftung übernehmen. Sie haben daher die Endneutralisierung und eine entsprechende Oberflächenbehandlung selbst zu übernehmen.

3. Trocknung
Durch den Ablaugeprozeß dringt Feuchtigkeit in das Holz. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass vor der Nachbearbeitung eine ausreichende Austrocknung erfolgt.

4. Furniere
Beachten Sie bitte, dass furniertes Holz nicht schadlos abgelaugt werden kann. Prüfen Sie deshalb selbst vor Auftragsvergabe, ob die von Ihnen angelieferten Materialien furniert oder massiv sind.

5. Auch für verleimtes Holz können wir keine Gewähr übernehmen, denn es kann passieren, dass die Verleimung dem Ablaugeprozeß nicht standhält.

6. Glas
Bei Glaseinsätzen, die nicht genügend Bewegungsfugen innerhalb des Rahmens aufweisen, können Spannungsrisse durch den Ablaugevorgang entstehen. Das Glas selbst wird von unserer Lauge nicht angegriffen – Bleiverglasungen jedoch in jedem Fall. Bitte überprüfen Sie dies vor Auftragsvergabe.

7.Metall
Metallteile an den zur Verfügung gestellten Materialien sind vor Übergabe an uns auszubauen. Gleiches gilt für Sicherheitsschlösser und auch für Schranktüren. Ganz wichtig ist, dass Sie uns bei der Auftragserteilung angeben ob die Materialien teilweise aus Aluminium bestehen, denn Aluminium nimmt in der Lauge Schaden und ist daher gesondert zu behandeln.

8. Neubeschichtung
Prüfen Sie vor einer Weiterbehandlung, ob sich der freigelegte und entlackte Untergrund für eine Neubeschichtung eignet. Alkalibeständige Buntpigmente sind für farbige oder getönte Decklackierungen unbedingt zu verwenden.

9. Kleinteile / Glasbruch
Wir können für lose Teile, aufgeleimte Applikationen oder Glasbruch keine Haftung übernehmen. Auch dürfen die zu bearbeitenden Materialien nicht gewachst sein.

Sollten Sie die vorgenannten Hinweise sämtlich beachten, minimieren Sie Ihr eigenes Schadensrisiko und wir erhalten uns eine zufriedene Kundschaft.

AGB’s und Allgemeine Hinweise